Thema: regulation
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CRA-Schwachstellenprozess eines Herstellers vorbereiten: Meldungseingang, Beweise und Meldefristen
Ein vorgeschlagenes Vorbereitungsverfahren verknüpft den Eingang von Schwachstellenmeldungen und Komponentennachweise mit der Entscheidung über eine CRA-Meldung. Es trennt die bereits 2026 geltende Meldepflicht von den umfassenderen Anforderungen an den Umgang mit Schwachstellen, die ab Dezember 2027 gelten.
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CRA-Meldungen seit September 2026: Auslöser, Fristen und die Single Reporting Platform
Der CRA verpflichtet Hersteller, aktiv ausgenutzte Produktschwachstellen und schwerwiegende Vorfälle der Produktsicherheit zu melden. Für beide gelten Stufen nach 24 und 72 Stunden; die Fristen für ihre Abschlussberichte beginnen jedoch mit unterschiedlichen Ereignissen.
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Schweizer Meldepflicht für Cyberangriffe und CRA: unterschiedliche Pflichten für Betreiber und Produkthersteller
Die Schweizer Meldepflicht für kritische Infrastrukturen betrifft Cyberangriffe, die bestimmte Kriterien erfüllen und sich gegen erfasste Betreiber richten. Der CRA betrifft Produkthersteller, die den EU-Markt beliefern, einschliesslich Schweizer Hersteller; ähnliche frühe Fristen machen die Empfänger oder Meldeauslöser nicht austauschbar.
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CRA und Open Source: Mitwirkende, Hersteller und Stewards unterscheiden
Eine Open-Source-Lizenz allein bestimmt die CRA-Pflichten nicht. Die Verordnung unterscheidet zwischen gewerblicher Produktbereitstellung, Beiträgen zu Software ausserhalb der Verantwortung der Mitwirkenden und dauerhafter Unterstützung durch Open-Source-Software-Stewards, deren Pflichten nach Artikel 24 im Dezember 2027 beginnen.
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